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Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den vertraglichen Ablauf zwischen der Firma Ing. Köck OG, im Folgenden Auftragnehmer genannt, und seinen Kunden, im Folgenden Auftraggeber genannt. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des Dienstes Werbemittelverteilung erfolgen aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen . Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Folgeaufträge des Auftragnehmers. Vereinbarungen und Nebenabreden, die nicht durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gedeckt sind, auch soweit sie schriftlich mit Vertretern getroffen wurden, binden den Auftragnehmer erst, wenn er der Änderung ausdrücklich schriftlich zustimmt. 2. Angebote und Auftragsabwicklung Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, verstehen sich exklusive. Die Angebotsstellung ist für den Auftraggeber kostenlos und unverbindlich. Ein Auftrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das zuvor angefertigte Anbot des Auftragnehmers, inklusive der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit seiner Unterschrift bestätigt und an den Auftragnehmer entweder postalisch, via Fax, oder eingescannt als Email zurücksendet. Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 3. Leistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, an alle Haushalte im vereinbarten Gebiet zu verteilen. Ausgeschlossen von der Verteilung sind: Einzelhäuser sowie Gehöfte, die außerhalb des geschlossenen Ortsgebietes liegen. Wohnhausanlagen oder Gebäude, die für den Auftragnehmer aus welchen Gründen auch immer unzugänglich sind. Dies gilt auch für Haushalte, bei denen keine unadressierten Werbemittel erwünscht sind, die Briefkästen voll bzw. aus welchen Gründen auch immer für den Auftragnehmer unzugänglich sind. Gewerbe- und Industriegebäude, öffentliche Gebäude Kleingartenvereine, Saison- und Sommerhäuser. Gebäude, die für die austragende Person den Anschein haben, unbewohnt zu sein Gebäude, die sich in Bau bzw. im Umbau befinden. 4. Anlieferung der Ware Die Anlieferung des abgepackten Verteilungsmaterials, muss spätestens zwei Tage vor Beginn der Verteilung an die vereinbarte Lieferanschrift, frei Haus, erfolgen. Verspätete oder unfreie Lieferungen müssen vom Auftragnehmer nicht angenommen werden, und der Auftragnehmer kann vom vereinbarten Auftrag ohne Ersatzansprüche zurücktreten. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, eine genaue Überprüfung der angelieferten Materialien und Drucksachen durchzuführen. Bei einer Beschädigung der Verpackung ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber hiervon in Kenntnis zu setzen. 5. Ausführungszeitraum Die Angaben über den Ausführungszeitraum gelten nach Maßgabe der Verteilungsmöglichkeit. Bei schweren Witterungsunbilden, höherer Gewalt, Arbeitskonflikten, Elementarereignissen, Beschlagnahmungen oder bei Vertragsabschluss entstandenen Umständen, welche die Ausführung des Auftrags verhindern bzw. verzögern, ist der Auftragnehmer von der Leistungserbringung entbunden oder berechtigt dazu, einen angemessenen längeren Leistungszeitraum in Anspruch zu nehmen. In den genannten Fällen wird der Auftraggeber so bald als möglich über die Lage in Kenntnis gesetzt. Die Überschreitung des Ausführungszeitraumes durch die genannten Punkte, berechtigt nicht vom Auftrag zurückzutreten oder Schadenersatzanspruch zu stellen. Übernimmt der Auftragnehmer etwaige Postaufgaben für den Kunden, kann keine Haftung für eine nicht termingerechte Verteilung durch die Post übernommen werden. Der Auftragnehmer behält sich vor, Prospekte ohne Ankündigung teilweise oder ganz durch die Post oder andere Subunternehmer verteilen zu lassen. 6. Tarife und Bezahlung Der Auftraggeber verpflichtet sich, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde, vom Auftragnehmer erhaltene Rechnungen sofort nach Rechungserhalt, spesenfrei und ohne Abzug via Banküberweisung oder in Bar zu begleichen. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor, bankmäßige Zinsen und Mahnspesen zu verrechnet. Inkasso- und Eintreibungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Es ist dem Auftraggeber nicht erlaubt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Vertragserfüllung, Bemängelungen oder Gewährleistungsansprüchen zu verweigern. Weiters dürfen keine Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer aufgerechnet werden. Die jeweils gültige Preisliste gilt als integrierter Bestandteil der Geschäftsbedingungen. 7. Gewährleistung Der Auftragnehmer gibt eine Zustellungsgarantie von 95 %. Die daraus folgende Fehlerquote von maximal 5 % liegt in der Natur der Sache und wird mit Auftragserteilung vom Auftragnehmer akzeptiert. Der Auftraggeber kann innerhalb von zwei Werktagen nach Beendigung des Auftrags, schriftlich Reklamationen vorbringen. Um eine sorgsame Überprüfung des Sachverhaltes zu ermöglichen, müssen Reklamationen mit einer genauen Angabe des Ortes, Art und Zeit erfolgen. Sollte die tolerierte Fehlerquote tatschlich überschritten worden sein, verpflichtet sich der Auftragnehmer, entweder den bemängelten Teil der Austragung nachzubessern bzw. eine Preisminderung in Form einer Gutschrift über den Wert der Mängel auszustellen. Auf schriftliche Vereinbarung kann, zur etwaigen Auftragsnachbesserung, ein Teil der gelieferten Menge vom Auftragnehmer einbehalten werden. Sollte es zu keiner Auftragsnachbesserung kommen, wird dieser Teil drei Werktage nach Auftragende als Makulatur betrachtet. Der Kunde hat mit Auftragsbeginn keinen Anspruch auf diese einbehaltenen Werbemittel. Auf weitere etwaig übrig gebliebenen Werbemittel hat der Auftraggeber ebenfalls mit Auftragsbeginn keinen Anspruch mehr und diese werden ebenfalls als Makulatur betrachtet. 8. Haftung Der Auftragnehmer haftet bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nach den gesetzlichen Schadensersatz-Vorschriften. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Werbemittel schadenfrei zuzustellen. Weiters haftet der Auftragnehmer nicht für den Inhalt (Druck, Texte, Bilder, etc.) der auszutragenden Werbemittel. Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist generell ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Ansprüche Dritter aus mangelhaft erbrachter Auftragsabarbeitung ist soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Jedenfalls haftet der Auftragnehmer nur bis maximal zur Höhe des Fakturenbetrages. Darüber hinaus gehende Kosten jedweder Art werden nicht anerkannt und können daher nicht Grundlage fr eine Kompensation sein. Eine Beanstandung eines Teils des ausgeführten Auftrages gibt dem Auftraggeber daher nicht das Recht, die Zahlung der gesamten Leistung zu verweigern. 9. Rücktritt Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit einem eingeschriebenen Brief vom Auftrag zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer den Auftragszeitraum aus allgemeinem groben Verschulden überschreitet. Der Auftraggeber ist jedoch auch verpflichtet, dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zur Beendigung des Auftrags einzuräumen. Erfolgt ein Rücktrittsgesuch aus anderen Gründen, so ist dieses nur mit schriftlicher Genehmigung vom Auftragnehmer geltend. Wird das Geschäft nach Annahme des Angebotes bzw. Abschluss des Vertrages durch den Auftraggeber einseitig aufgelöst, so gilt als vereinbart, dass ein pauschalierter Schadenersatz in der Hohe von 50 % des Auftragswertes zu leisten ist. Der Auftragnehmer darf schuldfrei vom Vertrag zurücktreten, wenn Falle von höherer Gewalt vorliegen oder es dem Aufragnehmer durch nicht vertretbare Umstande oder Ereignisse gänzlich unmöglich ist, den Auftrag zu den vereinbarten Konditionen durchzuführen. 10. Anzuwendendes Recht Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Auftragsverhältnis unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. 11. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz des Auftragsnehmers. Als Gerichtsstand gilt in allen strittigen Angelegenheiten Wien als vereinbart.

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